Logopädie kann mehr als nur Lispeln behandeln


 

Sprach- und Sprechstörungen bei Kindern


  • Artikulationsstörungen sind Auslassungen, Vertauschungen und/ oder Fehlbildungen von Lauten z.B. wird aus „Flasche“ eine „Flasse“ oder „Fasche“.
  • Dysgrammatismus ist eine fehlerhafte Grammatik z.B. „Ich gehe in den Kindergarten“ wird zu „Ich Kindergarten gehe“ oder „Wir waren auf den Bauernhof“ wird zu „Wir waren im Bauernhof“.
  • Stottern bedeutet, dass der Laute oder die Silben stecken bleiben, manchmal auch wiederholt oder unnatürlich langgezogen werden z.B. „Wwwwwasser“ , „_Wasser“ oder „Wawawasser“.
  • Poltern ist sprechen mit erhöhtem Tempo und undeutlicher Aussprache, teilweise werden Endungen oder einzelne Buchstaben verschluckt.
  • AVWS ist eine Störung in den Bereichen Aufmerksamkeit, Verarbeitung und Merkfähigkeit z. B. Schwierigkeiten beim Erkennen von Silben, Buchstaben und Geräuschen.
  • Sprechapraxie bedeutet, dass das Zielwort bekannt ist, es aber nicht in eine Sprechbewegung umgesetzt werden kann.
  • Autismus
  • Nasalität tritt z.B. bei Lippen-Kiefer-Gaumenspalte auf. Obwohl die Luft durch den Mund geleitet werden sollte beim Sprechen wie z. B. bei den Lauten „a“ und „sch“, entweicht die Luft durch die Nase
  • Sprechen bei Schwerhörigkeit oder Taubheit auch nach Cochlea Implantat


Stimmstörungen


  • Funktionelle, organische und psychogene Stimmstörungen treten z.B. bei Sprecherberufen oder nach einer Krebsbehandlung auf.
  • Stimmlippenlähmungen können z.B. während einer Operation entstehen.
  • Kindliche Dysphonie ist meistens eine starker Räusperzwang mit Heiserkeit und oder Schwierigkeiten/Ausbleiben des Stimmbruches.


Neurologische Störungen


  • Aphasie ist eine erworbene Sprachstörung z.B. nach einem Schlaganfall oder einem Schädelhirntrauma.
  • Sprechapraxie ist eine Störung bei der Umsetzung von Sprechbewegungen.
  • Dysarthrie bedeutet Schwierigkeiten bei der Steuerung und Ausführung von Atmung, Stimme und Sprechen.
  • Neurogene Schluckstörung
  • Fazialisparese ist eine Gesichtslähmung mit Einschränkungen in der mimischen Gesichtsmuskulatur.
  • Demenz, Parkinson, Multiple Sklerose etc.


Schluckstörungen


Schluckstörung ist ein fehlerhaftes Schluckmuster mit einer geschwächten Mundmuskulatur, meistens mit einer drohenden oder vorhandenen Zahnfehlstellung.


Was sind die ersten Schritte?


Kinderärzte, HNO-Ärzte, Pädaudiologen und Zahnärzte können nach einer Untersuchung eine logopädische Verordnung ausstellen. Auf dieser Verordnung sind die Frequenz, Anzahl und die ärztliche Diagnose vermerkt. Mit der Verordnung kann ein Termin in der Logopädiepraxis vereinbart werden. Spätestens nach 28 Tagen nach der Ausstellung der Verordnung sollte mit der logopädischen Behandlung begonnen werden.


Was kostet das?


Bei Minderjährigen die gesetzlich versichert sind übernimmt die Krankenkasse die vollständigen Kosten.

Bei gesetzlich versicherten Personen ab 18 Jahre fallen 10 Euro Rezeptgebühr und 10% des Rezeptwertes an, die sogenannte Zuzahlung. Der Logopäde schreibt eine Rechnung und muss das Geld an die Krankenkasse weiterleiten.

Privat versicherte Personen sollten sich vor Beginn der logopädischen Behandlung bei den Krankenkassen informieren ob und wie viel der Kosten übernommen werden.

05254/82 99 62 9